Nicht schuld am Verkehrsunfall: Worum muss ich mich trotzdem kümmern?

Jedem von uns kann es passieren. Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall. Tausend Dinge gehen einem durch den Kopf. Nachdem man feststellt, dass Gott sei Dank keiner verletzt ist, sollte als nächster Schritt der Anruf bei der Polizei erfolgen. Doch was folgt dann?

Den eigenen Schaden geltend machen – mit Hilfe eines Anwalts!

Nachdem die Polizei den Verkehrsunfall aufgenommen hat, kommt nun der anstrengende Teil.

Die Geltendmachung des eigenen Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Dabei geht es um eine Vielzahl von Schadenspositionen wie Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Gutachter und seine Kosten, Reparatur oder Abrechnung per Gutachten…

Wer schon einmal versucht hat, diese ganzen Dinge auf eigene Faust zu regeln, wird bemerkt haben, dass eine Unfallabwicklung doch einiges an Zeit und Nerven kosten kann.

Vielen ist immer noch nicht klar, dass man als derjenige, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, ein Recht darauf hat, und ist der Fall auch noch so klar, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen. Auch ein unabhängiger Gutachter darf hinzugezogen werden. Die Kosten für den Rechtsanwalt und den Gutachter hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen.

Das Recht auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Schadensersatzrecht ist kein Bereicherungsrecht, aber jeder, der unverschuldet einen Schaden erlitten hat, muss so gestellt werden, als wäre das schädigende Ereignis nicht passiert.

Das heißt, man darf sich eines Rechtsanwalts bedienen um seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchzusetzen, auch wenn der Fall an sich völlig klar ist.

Die einzelnen Schadenspositionen auf eigene Faust durchzusetzen ist kompliziert und auf Grund der Rechtslage nicht notwendig.

So hat unter anderem das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 02.12.2014 (AZ: 22 U 171/13) ausgeführt:  ….“ Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“….

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Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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