Unterhalt: Wie wird er berechnet und welche Arten gibt es?

Es herrscht immer noch ein gewisses Chaos, wenn der Begriff Unterhalt fällt.

Es gibt verschiedene Unterhaltsansprüche. Die unterschiedlichen Ansprüche sollte man kennen, wenn man nicht durcheinander kommen will. Es gibt unter anderem Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen für den geschiedenen Ehepartner und Kindesunterhalt. Bei diesen Unterhaltsansprüchen gibt es immer einen Unterhaltsberechtigten und einen oder mehrere Unterhaltspflichtige.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Eine gewisse Hilfe gibt die regelmäßig angepasste Düsseldorfer Tabelle.

In dieser Tabelle wird jedes Jahr festgelegt, wie hoch sich der jeweilige Zahlungsanspruch bemisst. Dabei hat der Unterhaltspflichtige natürlich einen Selbstbehalt zum Bestreiten seines eigenen Lebensunterhalts. Je mehr der zur Zahlung Verpflichtete verdient, je höher wird er in dieser Tabelle eingestuft. Ebenfalls wird in dieser Tabelle bei den Kindern das jeweilige Alter berücksichtigt. Je älter ein Kind wird, um so mehr Kosten entstehen bei der alltäglichen Bestreitung des Lebens und somit steigt auch die Unterhaltsverpflichtung. Es sind viele Dinge in der Tabelle geregelt, aber es gibt auch viele Fragen bei der Berechnung.

Daher sollten Sie die genaue Berechnung von Unterhalt dann doch von einem Rechtsanwalt durchführen lassen und ebenso die Durchsetzung des Anspruchs auf den jeweiligen Unterhalt, wenn es Probleme beim Unterhaltspflichtigen gibt.

Was ist, wenn der oder die Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist?

Sollte der oder die Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig sein, so springt in bestimmten Fällen, so zum Beispiel beim Unterhalt für Kinder der Staat ein. Der Staat zahlt dann den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Der Unterhalt für Kinder, also der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Solange das Kind nicht volljährig ist, hat der Unterhaltspflichtige diesen Unterhalt zu Händen des Elternteiles zu zahlen, wo sich das Kind aufhält, also dahin, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Der Unterhaltspflichtige hat laut Gesetz eine gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht – sprich der Unterhaltspflichtige macht sich unter Umständen strafbar, wenn er vorsätzlich weniger verdient als er könnte, nur um weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

Kindesunterhalt beim Wechselmodell

Interessant und rechtlich kompliziert wird es immer dann, wenn das unterhaltsberechtigte Kind bei beiden Eltern lebt. Grundsätzlich leistet derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, den Unterhalt in natura, sprich das Kind wird gekleidet, ernährt und so weiter. Wenn getrennt lebende Eltern oder geschiedene Paare das sogenannte Wechselmodell vereinbart haben, dann kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, das beide Eltern Unterhalt in natura leisten, sodass keiner der beiden Eltern unterhaltspflichtig ist.

Wechselmodell bedeutet, dass die Kinder bei beiden getrennten Eltern in einem regelmäßigen Rhythmus leben. Dadurch erleben die Kinder im Idealfall bei beiden Eltern sowohl den Alltag und auch die besonderen Momente im Leben. Dies kann im besten Falle dazu führen, dass sich die Kinder von getrennt lebenden Eltern nicht für ein Elternteil entscheiden müssen, denn die Praxis zeigt, dass sich die Kinder in der Regel nicht für ein Elternteil entscheiden wollen, denn beide Eltern werden geliebt. Wenn also die Kinder nicht nur den so genannten „Wochenendpapa“ oder die „Wochenendmama“ erleben, sondern eben auch den normalen Alltag mit dem jeweiligen Elternteil, dann kann das für die Kinder von Vorteil sein.

Wenn solch ein Wechselmodell von den Eltern gelebt wird, erübrigt sich oftmals der Streit um das Thema Geld bzw. Unterhalt und den Kindern, aber auch den Eltern geht es besser.

Getrennt lebend- und nachehelichen Unterhalt

Ein weites Feld im juristischen Sinne beschreibt den getrennt lebend und den nachehelichen Unterhalt. Diese Form der Zahlungsverpflichtung ist sicher ein Relikt aus alten Zeiten, aber auf Grund der nach wie vor großen Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau und der schlechten Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf, immer noch ein Thema.

Ob ein solcher Unterhalt zu zahlen ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, und sollte im Zweifelsfall rechtlich geprüft werden.

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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