Nutzungsausfall und Nutzungsausfallentschädigung

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat unter Umständen Anspruch auf Zahlung durch Nutzungsausfall oder Zahlung durch Nutzungsausfallentschädigung.

Nutzungswille

Grund für den Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall ist, dass man sein Fahrzeug regelmäßig nutzt bzw. nutzen will. Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für diese Zeit in der das Fahrzeug repariert wird eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bezahlen.

Entschädigung für den Nutzungsausfall

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall oder die Nutzungsausfallentschädigung kann in Tagessätzen erfolgen oder durch Ersatz der Kosten für einen Mietwagen.

Entschädigung für Kosten des Mietwagens

Vorsicht ist geboten, wenn man für die Zeit der Reparatur oder bei Totalschaden für die Zeit der Beschaffung eines anderen Fahrzeugs einen Mietwagen nutzt. Hier sollten Sie immer vorher anwaltlichen Rat hinzuziehen, denn oftmals zahlen die Versicherungen nicht oder kürzen Ihren Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Rechnung für den Mietwagen haben Sie nämlich erstmal selbst zu tragen.

Nutzungsausfallentschädigung

In der Regel fahren Sie besser, wenn Sie statt einem Mietwagen die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Dieser Anspruch auf Nutzungsausfall kann von der generischen Versicherung gekürzt werden. Aber trotzdem erhalten Sie Geld, dass Sie gar nicht ausgegeben haben. Haben Sie einen Mietwagen bezahlt und die gegnerische Versicherung kürzt, zahlen Sie drauf.

Auch bei nicht ganz eindeutiger Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall kann man die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Man hat ja nichts zu verlieren. Hat man aber einen Mietwagen bezahlt und die Versicherung kürzt oder zahlt nicht, hat man verloren.

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung / Nutzungswille

Die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist in der Rechtsprechung umstritten. So kann es zur Ablehnung der Nutzungsausfallentschädigung durch die Versicherung kommen, wenn das Fahrzeug nicht regelmäßig benutzt wird, so zum Beispiel bei einem Motorrad, einem Wohnmobil oder einem Oldtimer. Hier kommt es bei der Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung immer auf die geschickte Glaubhaftmachung des Nutzungswillen an.

Nur wenn der Nutzungswille ordnungsgemäß dargelegt wird, gibt es eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Verschenken Sie kein Geld

Die Versicherung hat kein Interesse alle Ihre Schadensersatzansprüche genau zu prüfen und zu regulieren. 

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, der darf kostenlos einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen.

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Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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