Kündigung wegen Krankheit: Bietet mir eine Krankheit Kündigungsschutz?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist doch wohl die absolute Frechheit! So denken viele Arbeitnehmer. Moralisch gesehen ist da auch etwas dran, aber die Realität, die Rechtsprechung und auch die Gesetze sprechen eine andere Sprache.

Es ist für den Arbeitgeber durchaus möglich einen Angestellten wegen Krankheit zu kündigen. Auch ist es dem Arbeitgeber möglich während einer Krankschreibung zu kündigen.

Kündigung wegen Krankheit ist so leicht daher gesagt, aber man muss zunächst einmal unterscheiden, ob es sich um eine Kündigung wegen Krankheit oder um eine Kündigung in der Zeit einer Krankschreibung handelt.

Das macht einen riesen Unterschied. Denn es ist dem Arbeitgeber durchaus erlaubt, in der Zeit, in der sich ein Angestellter vom Arzt krankgeschrieben zu Hause oder im Krankenhaus oder auf Reha befindet, zu kündigen.

Kündigung während einer Krankschreibung?

Es ist ein sich hartnäckig haltender Irrglaube, dass der Arbeitgeber während einer Krankschreibung keine wirksame Kündigung aussprechen darf. Er darf! Und der Arbeitnehmer muss sich gegen eine solche Kündigung innerhalb von drei Wochen mit Einreichen einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Das ist eine Notfrist. Das heißt: Die Kündigungsschutzklage muss, trotz Krankschreibung, innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens, beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Dabei zählt zur Wahrung der kurzen Frist der Eingang bei Gericht. Nicht das Absendedatum!

Der andere Fall ist, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit ausspricht.

Natürlich kann der Arbeitgeber nicht einfach so wegen einer einwöchigen Grippe oder ähnlichem eine Kündigung aussprechen. Die Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen weiten Schutz und es ist ein Grundprinzip im Arbeitsrecht in Deutschland, dass ein Arbeitnehmer, wenn er einmal erkrankt, sich eben nicht zur Arbeit schleppen soll und dabei seine Gesundheit aufs Spiel setzen muss, nur um seine Job nicht zu verlieren. Er darf in Ruhe wieder gesund werden.

Eine Kündigung wegen Krankheit kann aber drohen, wenn über das Jahr verteilt zu viele Krankheitstage angehäuft werden. Wenn ein Arbeitnehmer über  längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, kann es logischerweise zu betrieblichen Beeinträchtigungen kommen. Das ist dann der Moment, in dem eine Kündigung wegen Krankheit drohen kann.

Beschäftigt der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter, dann greift das Kündigungsschutzgesetz und Sie sollten diese Kündigung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Aber auch bei kleineren Betrieben sollte man sich in diesen Fällen rechtlich beraten lassen.

In der Regel ist eine krankheitsbedingte Kündigung erst nach sechs Wochen Krankheit möglich.

Die Betonung liegt hier auf: “ in der Regel“!

Eine Krankheit an sich ist kein Kündigungsschutz.

Trotz Kündigung im Krankheitsfall gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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