Kündigung des Arbeitsvertrags erhalten: Wie verhalten Sie sich richtig bei Erhalt einer Kündigung?

Nach Erhalt einer Kündigung ist oberstes Gebot : RUHE BEWAHREN!

Auf keinen Fall, sollten Sie sich bei Erhalt einer Kündigung zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag drängen oder überreden lassen.

So ein Aufhebungsvertrag schafft oftmals Tatsachen, die dann nicht mehr geändert werden können und unter Umständen kann es zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen.

Kündigung erhalten? Diese Frist sollten Sie unbedingt beachten!

Sie haben nach Erhalt einer Kündigung 3 Wochen Zeit um sich gegen die Kündigung zu wehren. Gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann man sich nur mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Ob es sich lohnt gegen eine Kündigung vorzugehen, hängt sicher immer vom Einzelfall ab.

In jedem Fall sollten Sie sich bei Erhalt einer Kündigung rechtlich beraten lassen.

Gerne helfen wir Ihnen.

Rechtsanwalt Karsten Reichelt

Borkheide I Berlin I Pretschen

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